Besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Tickets für das Blade Festival / Besucher*innenordnung
1. Der Veranstaltungsvertrag kommt mit der Aushändigung der Eintrittskarte an die*den Kartenerwerber*in zustande. Dabei sagt die*der Erwerber*in verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jedes Ticket ist nur für eine Person gültig. Das Mindestalter zum Erwerb des Tickets und zur Teilnahme der Veranstaltung beträgt 18 Jahre. Minderjährige Personen werden unmittelbar vom Veranstaltungsort und der Veranstaltung ausgeschlossen.
2. Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss von der bestellenden Person aus, sobald diese die Bestellung eines Tickets auslöst. Sofern das Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. das Angebot der bestellenden Person annimmt, bestätigt es dies durch eine E-Mail, die gleichzeitig die Angebotsannahme darstellt.
3. Die Rechte und Pflichten aus dem durch die Eintrittskarte dokumentierten Veranstaltungsvertrag können an einen Dritten nur dadurch übertragen werden, dass der Dritte in den Veranstaltungsvertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. voraus, die insbesondere bei der Veräußerung des Besuchsrechtes oder von Tickets im Rahmen von nicht von Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. autorisierten Auktionen, insbesondere im Internet oder über sonstige, nicht von Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. autorisierte Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen nicht erteilt wird.
4. Jede*r Besteller*in darf – unabhängig von der Zahl der Bestellvorgänge – maximal die Zahl von Tickets bestellen, die Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist. Eine Umgehung dieses Verbots durch die Angabe unterschiedlicher Namen ist untersagt. Hierzu müssen die Besteller ihre Kontaktdaten wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Zutritt zu der Veranstaltung wird nur gewährt, wenn sich der Ticketinhaber ausweisen kann und die Namen auf dem Ticket und auf dem Ausweisdokument übereinstimmen. Ausweisen kann sich der Besucher mit amtlichen Ausweis- und Identifikationsdokumenten mit Foto, wie etwa Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Die Personalisierung kann auch nach Ticketerwerb vom Veranstalter verlangt werden.
Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. ist bei einem Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Satz 1, 2, 3 und/oder 4 berechtigt, von den vom Besteller geschlossenen Veranstaltungsverträgen durch Sperrung der Tickets zurückzutreten.
5. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch, zur Durchsetzung von Besuchsverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und im Interesse der Sicherheit der Zuschauer wird die Zustimmung von Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. zum Eintritt eines Dritten in den Veranstaltungsvertrag gemäß Ziffer 4. in den folgenden Fällen nicht erteilt:
- bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets, wenn der angebotene bzw. erzielte (Auktionen) Wiederverkaufspreis das für diese Besuchsrechte/Tickets von Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. geschuldete Entgelt zuzüglich einer Pauschale von 2 Euro um mehr als 10 % übersteigt; dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe (der privaten Veräußerung bei ebay stimmt Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. unter den genannten Voraussetzungen nicht zu).;
- bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets im Rahmen von nicht von Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. autorisierten Auktionen (insbesondere im Internet) selbst oder durch Dritte;
- bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets über nicht von Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. autorisierte Internet-Marktplätze oder Internet-Ticketbörsen selbst oder durch Dritte;
- bei gewerblicher oder kommerzieller Veräußerung des Besuchsrechts oder der erworbenen Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch Kollektiv für Gegenwartskultur e. V.;
- bei Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese AGB, insbesondere diese Ziffer.
- Ein Umschreiben der Tickets ist über den Ticketshop (tickets.blade-festival.de) möglich.
- Voraussetzung für die Zustimmung des Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. ist, dass die Kontaktdaten des Käufers nach Ziffer 5 Satz 3 vollständig vorliegen.
6. Eine Weitergabe oder ein Anbieten von Besuchsrechten oder Tickets unter Verstoß gegen die in Ziffer 5. genannten Punkte ist untersagt. Die*der Vertragspartner*in sichert durch Abschluss des Veranstaltungsvertrages oder durch Eintritt in denselben zu, nicht gegen dieses Verbot zu verstoßen. Die*der Ticketinhaber*in sichert durch Vorlage des Tickets am Veranstaltungseingang zu, zum Besuch der Veranstaltung berechtigt zu sein.
7. Für jeden Verstoß gegen das in Ziffer 6. genannte Verbot ist die*der Vertragspartner*in an das Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe von dem Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. nach billigem Ermessen festzusetzen ist, die höchstens jedoch 2.500,00 EUR betragen darf, verpflichtet. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der rechtswidrig angebotenen Besuchsrechte oder Tickets.
8. Bei einem Verstoß gegen das Verbot oder einer falschen Zusicherung nach Ziffer 6 ist das Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. berechtigt,
- vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten und/oder
- die Tickets zu sperren und der ticketinhabenden Person den Besuch der Veranstaltung zu verweigern.
9. Bei Verlust oder Diebstahl von Tickets und rechtzeitiger schriftlicher Meldung durch den Vertragspartner besteht kein Anspruch auf Ersatz von Einzelkarten. Kann das Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. das Ticket jedoch sperren, wird der*dem Vertragspartner*in ein Ersatzticket gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR ausgehändigt.
10. Es ist verboten, gefährliche Gegenstände wie pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die zu erheblichen Verletzungen führen können, zum Blade Festival mitzubringen.
11. Das Kollektiv für Gegenwartskultur positioniert sich klar gegen jede Art der Diskriminierung und weist darauf hin, dass jegliche Form von rassistischem, sexistischem, homo-, trans- oder nicht-binär-feindlichem Verhalten zum sofortigen Verweis des Geländes führt.
12. Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten zu kommerziellen Zwecken ist grundsätzlich nicht gestattet. Das Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. kann Besucher*innen mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen. Ton-, Foto-, oder Videoaufnahmen, außer für rein private Nutzung, sind grundsätzlich untersagt. Bei privaten Ton-, Foto-, und Videoaufnahmen ist im Vorfeld die Zustimmung beteiligten Personen einzuholen. Missbrauch wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.
13. Der Ordnungsdienst darf Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Das Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt. Das Mitbringen von Transparenten zu kommerzieller Nutzung ist untersagt.
14. Wird die Veranstaltung nicht durchgeführt, so wird den Käufer*innen gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der gezahlte Betrag zurückerstattet. Bei einer Absage, die das Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. nicht zu vertreten hat, wird den Käufer*innen der Ticketpreis erstatte. Bei Abbruch einer Veranstaltung haben die Käufer*innen einen anteiligen Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.. Weitere Ansprüche stehen den Käufer*innen nicht zu.
15. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein*e Besucher*in auf dem Gelände Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist das Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. berechtigt, diejenigen Besucher*innen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht das Kollektiv für Gegenwartskultur e. V. von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
16. Alle Festivalteilnehmer*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Besucher*innen, die sich nicht an das Awarenesskonzept, die Besucher*innenordnung und an die Anweisungen des Ordnungspersonals halten, können vom Veranstaltungsort verwiesen bzw. es kann grundsätzliches Platzverbot auch für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden.
17. Die erworbene Eintrittskarte wird vor Ort durch ein am Armgelenk zu befestigendes Bändchen ersetzt. Das ordnungsgemäß verschlossen am Arm getragene Bändchen berechtigt zum Eintritt auf das Festivalgelände während des Festivalzeitraumes. Dieses darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Eine Manipulation, Weitergabe oder das Vortäuschen einer falschen Berechtigung führt zum sofortigen Ausschluss der Veranstaltung und zieht straf- wie zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Eine Rückerstattung des Kartenwertes bei Verlassen des Geländes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.